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	<title>Planungsbüro Thiele</title>
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	<description>Bauplanung, Architektur und Energie!</description>
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		<title>Marktanreizprogramm 2010 gestartet!</title>
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		<pubDate>Tue, 23 Feb 2010 21:31:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Effizienzbonus]]></category>
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		<category><![CDATA[Markanreizprogramm]]></category>
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		<category><![CDATA[Wärmepumpenförderung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Marktanreizprogramm 2010 ist gestartet und bietet viele Änderungen, vor allem beim Energieeffizienzbonus wird nun die EnEV 2009 berücksichtigt, sowie Änderungen bei der Förderung von Wärmepumpen und den Kesselaustauschbonusförderung, die rückwirkend zum 1. Januar 2010 wieder eingeführt wird. 
Kesselaustauschprogramm wieder eingeführt!
Bei Erstinstallation einer thermischen Solaranlage zur Warmwasser- und Heizungsunterstützung und gleichzeitiger Umstellung auf einen Brennwertkessel [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das Marktanreizprogramm 2010 ist gestartet und bietet viele Änderungen, vor allem beim Energieeffizienzbonus wird nun die EnEV 2009 berücksichtigt, sowie Änderungen bei der Förderung von Wärmepumpen und den Kesselaustauschbonusförderung, die rückwirkend zum 1. Januar 2010 wieder eingeführt wird. </strong></p>
<h2>Kesselaustauschprogramm wieder eingeführt!</h2>
<p>Bei Erstinstallation einer thermischen Solaranlage zur Warmwasser- und Heizungsunterstützung und gleichzeitiger Umstellung auf einen Brennwertkessel wird die Bonusförderung gewährt. Die Höhe des Zuschusses wurde von 750 Euro auf 400 Euro gekürzt. Unterstützt die thermische Solaranlage nur die Warmwasserbereitung, wird kein Kesselaustauschbonus mehr gewährt.<br />
Weitere Informationen <a href="http://www.bafa.de" target="_blanc">BAFA</a></p>
<h2>Umwälzpumpenbonus</h2>
<p>Der Einbau einer Umwälzpumpe der Effizienzklasse A wird bis zum 30. Juni 2010 <strong>zusätzlich mit 200 Euro</strong> gefördert.<br />
Voraussetzung ab dem 1. Januar 2011 ist, dass alle geförderten Heizungsanlagen mit einer Umwälzpumpe der Effizienzklasse A ausgestattet sind.<br />
Weitere Informationen <a href="http://www.bafa.de" target="_blanc">BAFA</a></p>
<h2>Wärmepumpenförderung im Bestand</h2>
<p>Der Basisförderung beträgt für Wohn- und Nichtwohngebäude (mit Ausnahme von elektrisch betriebenen Luft / Wasserwärmepumpen) 20 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, in Nichtwohngebäuden je Quadratmeter Nutzfläche. Es gelten Höchstförderbeiträge, die nach der Anzahl der Wohneinheiten gestaffelt sind. Die maximale Förderung z. B. für ein Einfamilienhaus beträgt jetzt 2.400 Euro, bisher 3.000 Euro.<br />
    * mit einer Wohneinheit höchstens 2.400 Euro,<br />
    * mit zwei Wohneinheiten höchstens 3.600 Euro,<br />
    * mit drei Wohneinheiten höchstens 4.800 Euro,<br />
    * mit vier Wohneinheiten höchstens 5.400 Euro,<br />
    * mit fünf Wohneinheiten höchstens 6.000 Euro.<br />
Für jede weitere Wohneinheit erhöht sich der Förderhöchstbetrag um 300 Euro je Wohneinheit. Die Förderung beträgt bei Nichtwohngebäuden höchstens 6.000 Euro.<br />
Die Förderung von elektrisch betriebenen Luft/Wasserwärmepumpen liegt bei 10 Euro pro Quadratmeter beheizter Wohnfläche/Nutzfläche.<br />
Weitere Informationen <a href="http://www.bafa.de" target="_blanc">BAFA</a></p>
<h2>Effizienzbonus</h2>
<p>Die Anforderungen an die Gewährung des Effizienzbonus bei energieeffizienten Wohngebäuden werden an die EnEV 2009 angepasst und ab dem 1. Juli um 15% verschärft.</p>
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		<title>Fördermittelzusammenfassung Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus</title>
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		<pubDate>Tue, 23 Feb 2010 21:05:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[
Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus
(Zusammenstellung der wichtigsten Förderprogramme im Bundesprogramm Stand 27.01.2010)

Bundesprogramm 
KfW-Energieeffizient Sanieren &#8211; Sonderförderung (431) 
Stand: 06.01.2010
Kumulierbarkeit: Kumulierbar mit dem Förderprogramm &#8220;BAFA-Energiesparberatung-Vor-Ort&#8221;. Kumulierbar mit der Kredit- und Zuschussvariante &#8220;KfW-Energieeffizent sanieren&#8221; (151/152/430) sowie mit Zuschüssen und Krediten aus anderen Programmen von Bund und Ländern, sofern keine Doppelförderung der Maßnahme vorliegt. Eine steuerliche Förderung (Steuerermäßigung für Handwerksleistungen) [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.pb-thiele.de/wp-content/uploads/2010/02/konzepte.jpg"><img src="http://www.pb-thiele.de/wp-content/uploads/2010/02/konzepte-150x150.jpg" alt="" title="konzepte" width="100" height="100" class="alignleft size-thumbnail wp-image-34" /></a></p>
<h2>Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus</h2>
<p>(Zusammenstellung der wichtigsten Förderprogramme im Bundesprogramm Stand 27.01.2010)</p>
<div style="clear:both;"></div>
<p><strong>Bundesprogramm </strong><br />
<strong>KfW-Energieeffizient Sanieren &#8211; Sonderförderung (431) </strong><br />
Stand: 06.01.2010<br />
Kumulierbarkeit: Kumulierbar mit dem Förderprogramm &#8220;BAFA-Energiesparberatung-Vor-Ort&#8221;. Kumulierbar mit der Kredit- und Zuschussvariante &#8220;KfW-Energieeffizent sanieren&#8221; (151/152/430) sowie mit Zuschüssen und Krediten aus anderen Programmen von Bund und Ländern, sofern keine Doppelförderung der Maßnahme vorliegt. Eine steuerliche Förderung (Steuerermäßigung für Handwerksleistungen) ist ausgeschlossen.<br />
Berechtigte:<br />
Eigentümer von selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden, z.B.<br />
- Privatpersonen<br />
- Wohnungsunternehmen<br />
- Wohnungsgenossenschaften<br />
- Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände<br />
- sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts<br />
Förderung:<br />
Gefördert werden Maßnahmen zur Minderung des CO2-Ausstoßes von bestehenden Wohngebäuden.<br />
Förderfähige Maßnahmen:<br />
1. Baubegleitung<br />
Gefördert wird die Baubegleitung (durch PLAN-T möglich) durch einen externen Sachverständigen, wenn im Rahmen des Programms &#8220;KfW-Energieeffizient sanieren&#8221; (Kredit- oder Zuschuss) eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder eine Kombination von mindestens 2 Einzelmaßnahmen durchgeführt wird.<br />
2. Ersatz von Nachtstromspeicherheizungen<br />
Gefördert wird der Ersatz von Nachtstromspeicherheizungen durch eine im Förderprogramm &#8220;KfW-Energieeffizient sanieren&#8221; oder &#8220;Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt 2008&#8243; förderfähige Heizungsanlage.<br />
3. Optimierung der Wärmeverteilung durch Fachunternehmer<br />
Gefördert wird die Optimierung der Wärmeverteilung im Rahmen bestehender Heizungsanlagen durch eine Analyse des Ist-Zustandes nach DIN EN 15378, Ermittlung der Sollgrößen der Anlage, Einregulieren der Anlage in den Soll-Zustand inkl. hydraulischer Abgleich nach DIN EN 14366, Verbesserung der Regelungstechnik, Planen und Einstellen der Pumpen, Ventile, Regler.</p>
<p>Art und Höhe der Förderung:<br />
- Für die Baubegleitung Zuschuss von 50 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.000,- € pro Antragsteller und Investitionsvorhaben.<br />
- Für den Ersatz von Nachtstromspeicherheizungen Zuschuss von 200,- € je abgebautem Gerät.<br />
- Für die Optimierung der Wärmeverteilung Zuschuss von 25 % der Kosten. Liegen die Kosten unter 400,- € beträgt der Zuschuss 100,- €.</p>
<p>Förderbedingungen:<br />
A. Baubegleitung<br />
- Ein Sachverständiger ist ein im Bundesprogramm &#8220;Vor-Ort-Energieberatung&#8221; oder vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. zugelassener Energieberater oder nach § 21 EnEV ausstellungsberechtigte Person. Einen Sachverständigen finden Sie z.B. beim Deutschen Energieberater-Netzwerk e.V. www.den-ev.de.<br />
- Im Rahmen der Baubegleitung muss als Leistung erbracht werden: Detailplanung, sofern anlagentechnische Komponenten (z.B. Lüftung, Heizung) eingebaut werden, Unterstützung bei der Angebotsauswertung, mindestens eine Baustellenbegehung vor Ausführung der Putzarbeiten, Übergabe der Haustechnik inkl. technischer Einweisung.<br />
- Aufwendungen für eine umfassende Energieberatung können im Rahmen des Bundesprogramms &#8220;Energiesparberatung-Vor-Ort&#8221; separat gefördert werden. Sie können nicht in die förderfähigen Kosten einbezogen werden.<br />
B. Optimierung der Wärmeverteilung<br />
- Gefördert werden auch der Einbau von Hocheffizienzumwälz- und/oder -zirkulationspumpen (Effizienzklasse A), Strangdifferenzdruckreglern und der Austausch von nicht voreinstellbaren gegen voreinstellbare Ventile.<br />
- Bei Kosten unter 100,- € wird kein Zuschuss ausgezahlt (Bagatellgrenze).<br />
C. Alle Maßnahmen<br />
- Die Antragstellung erfolgt nach Durchführung der Maßnahmen innerhalb von 6 Monaten nach Abschluß des Vorhabens bei der KfW. Maßgeblich ist das Datum der Rechnungsstellung.<br />
- Gefördert werden nur Vorhaben, die nach dem 31.03.2009 abgeschlossen wurden.</p>
<p>Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien. </p>
<p>KfW-Energieeffizient Sanieren &#8211; Zuschuss (430)<br />
Stand: 29.01.2010<br />
Kumulierbarkeit: Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien werden im Rahmen des BAFA-Förderprogramms &#8220;Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt&#8221; gefördert. Im Rahmen der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus kann für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien parallel eine KfW-Förderung und ein BAFA-Zuschuss in Anspruch genommen werden. Die Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien als Einzelmaßnahme ist nicht möglich, da eine Förderung über das BAFA erfolgt. Kumulierbar mit dem Programm &#8220;KfW-Energieeffizient sanieren / Sonderförderung&#8221; (431). Nicht kumulierbar mit anderen Förderprogrammen von Bund und Ländern und mit der Kreditvariante &#8220;Energieeffizient sanieren&#8221; (151/152). Eine steuerliche Förderung (Steuerermäßigung für Handwerksleistungen) ist ausgeschlossen. Kumulierbar mit Zuschüssen anderer Fördergeber (Dritter), sofern die Summe der Zuschüsse und Zulagen Dritter 10 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigt.<br />
Antragsberechtigte:<br />
- Eigentümer (natürliche Personen) von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern (max. 2 Wohneinheiten) und Eigentumswohnungen<br />
- Erwerber (natürliche Personen) von neu sanieren Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen<br />
- Wohnungseigentümergemeinschaften (mit natürlichen Personen als Wohnungseigentümer)<br />
Förderung:<br />
Gefördert werden Maßnahmen zur Energieeinsparung an Wohngebäuden, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt wurde.</p>
<p>Förderfähige Maßnahmen:<br />
A) Sanierung zum KfW-Effizienzhaus<br />
- Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen, die dazu beitragen, das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses zu erreichen sowie der Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern nach erfolgter energetischer Sanierung.  (evtl. möglich bei Dämmung oberste Geschossdecke + Fassade, muss geprüft werden, habe das mit vergleichbaren Projekten geprüft)<br />
- Es werden vier Standards gefördert: KfW-Effizienzhaus 85 / 100 / 115 / 130.<br />
- Die Zahl hinter &#8220;KfW-Effizienzhaus&#8221; gibt an, wie hoch der Jahres-Primärenergiebedarf in Relation zu einem vergleichbaren Neubau nach den Vorgaben der EnEV 2009 (Referenzgebäude) sein darf. Ein KfW-Effizienzhaus 115 hat zum Beispiel höchstens 115 Prozent des Primärenergiebedarfs des entsprechenden Referenzgebäudes. Je kleiner die Zahl, desto niedriger und besser das Energieniveau.<br />
B) Sanierung durch Einzelmaßnahmen<br />
Gefördert werden folgende Einzelmaßnahmen, die einzeln oder als Kombination gefördert werden:<br />
- Wärmedämmung der Außenwände<br />
- Wärmedämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke<br />
- Wärmedämmung der Kellerdecke (ALTERNATIV)<br />
- Erneuerung der Fenster<br />
- Einbau einer Lüftungsanlage<br />
- Austausch der Heizung einschließlich Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpe der Klasse A und/oder einer hocheffizienten Zirkulationspumpe.</p>
<p>Art und Höhe der Förderung:<br />
1. KfW-Effizienzhaus 85<br />
- Zuschuss von 20 % der förderfähigen Investitionskosten<br />
- maximal 15.000,- € pro Wohneinheit<br />
2. KfW-Effizienzhaus 100<br />
- Zuschuss von 17,5 % der förderfähigen Investitionskosten<br />
- maximal 13.125,- € pro Wohneinheit<br />
3. KfW-Effizienzhaus 115<br />
- Zuschuss von 12,5 % der förderfähigen Investitionskosten<br />
- maximal 9.375,- € pro Wohneinheit<br />
4. KfW-Effizienzhaus 130<br />
- Zuschuss von 10 % der förderfähigen Investitionskosten<br />
- maximal 7.500,- € pro Wohneinheit<br />
5. Einzelmaßnahmen<br />
- Zuschuss von 5 % der förderfähigen Investitionskosten<br />
- maximal 2.500,- € pro Wohneinheit</p>
<p>Förderbedingungen:<br />
- Zuschussbeträge unter 300,- € werden nicht ausgezahlt.<br />
- Nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser.<br />
- Zur Durchführung der Maßnahmen ist ein Fachunternehmen des Bauhandwerks zu beauftragen.<br />
- Es müssen die technischen Mindestvoraussetzungen des Programms eingehalten werden.<br />
- Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus sind die Maßnahmen sowie das angestrebte energetische Niveau mit Antragstellung durch einen Sachverständigen (z.B. Energieberater www.den-ev.de) zu bestätigen.<br />
- Sofern eine Baubegleitung durch einen Sachverständigen erfolgt, kann diese durch einen ergänzenden Zuschuss gefördert werden (Förderprogramm &#8220;KfW-Energieeffizient sanieren &#8211; Sonderförderung&#8221;)<br />
- Für die Sanierung durch Einzelmaßnahmen wird die Durchführung einer Energieberatung durch einen Sachverständigen empfohlen. Dies wird ggf. im Rahmen des Förderprogramms &#8220;Energiesparberatung Vor-Ort&#8221; gefördert.<br />
- Förderfähige Investitionskosten sind die durch die energetische Maßnahme unmittelbar bedingten Kosten, einschließlich der Beratungs- und Planungsleistungen sowie die Kosten notwendiger Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung erforderlich sind (z.B. Fensterbänke, Prüfung der Luftdichtheit etc.).</p>
<p><strong>KfW-Energieeffizient Sanieren &#8211; Kredit (151/152) </strong><br />
Stand: 29.01.2010<br />
Kumulierbarkeit: Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien werden im Rahmen des BAFA-Förderprogramms &#8220;Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt&#8221; gefördert. Im Rahmen der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus kann für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien parallel eine KfW-Förderung und ein BAFA-Zuschuss in Anspruch genommen werden. Die Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien als Einzelmaßnahme ist nicht möglich, da eine Förderung über das BAFA erfolgt. Kumulierbar mit dem Programm &#8220;KfW-Energieeffizient sanieren / Sonderförderung&#8221; (431). Nicht kumulierbar mit anderen Förderprogrammen von Bund und Ländern und mit der Zuschussvariante &#8220;Energieeffizient sanieren&#8221; (430). Eine steuerliche Förderung (Steuerermäßigung für Handwerksleistungen) ist ausgeschlossen. Kumulierbar mit Zuschüssen anderer Fördergeber (Dritter), sofern die Summe der Zuschüsse und Zulagen Dritter 10 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigt.<br />
Bemerkung: Für den Darlehensantrag wenden Sie sich an Ihre Bank/Ihren Baufinanzierer. </p>
<p>Antragsberechtigte:<br />
Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden sowie Erwerber von neu sanierten Wohngebäuden, z.B.:<br />
- Privatpersonen<br />
- Wohnungsunternehmen<br />
- Wohnungsgenossenschaften<br />
- Gemeinden<br />
- Kreise<br />
- Gemeindeverbände<br />
- sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts<br />
Privatpersonen, die für die Finanzierung keinen Kredit aus diesem Programm aufnehmen, steht alternativ die Zuschussvariante aus dem Programm &#8220;Energieeffizient Sanieren&#8221; zur Verfügung.<br />
Eine Förderung von Contracting-Vorhaben ist möglich. </p>
<p>Förderung:<br />
Gefördert werden Maßnahmen zur Energieeinsparung an Wohngebäuden, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt wurde.</p>
<p>Förderfähige Maßnahmen:<br />
A) Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (siehe oben Programm 430)<br />
- Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen, die dazu beitragen, das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses zu erreichen sowie der Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern nach erfolgter energetischer Sanierung.<br />
- Es werden vier Standards gefördert: KfW-Effizienzhaus 85 / 100 / 115 / 130.<br />
- Die Zahl hinter &#8220;KfW-Effizienzhaus&#8221; gibt an, wie hoch der Jahres-Primärenergiebedarf in Relation zu einem vergleichbaren Neubau nach den Vorgaben der EnEV 2009 (Referenzgebäude) sein darf. Ein KfW-Effizienzhaus 115 hat zum Beispiel höchstens 115 Prozent des Primärenergiebedarfs des entsprechenden Referenzgebäudes. Je kleiner die Zahl, desto niedriger und besser das Energieniveau.<br />
B) Sanierung durch Einzelmaßnahmen<br />
Gefördert werden folgende Einzelmaßnahmen, die einzeln oder als Kombination gefördert werden:<br />
- Wärmedämmung der Außenwände<br />
- Wärmedämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke<br />
- Wärmedämmung der Kellerdecke<br />
- Erneuerung der Fenster<br />
- Einbau einer Lüftungsanlage<br />
- Austausch der Heizung einschließlich Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpe der Klasse A und/oder einer hocheffizienten Zirkulationspumpe.</p>
<p>Art und Höhe der Förderung:<br />
1. Darlehen (Maßnahmen A und B)<br />
- Darlehen bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten (Architekt, Energieberatung etc.)<br />
- maximal 75.000,- € pro Wohneinheit bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus<br />
- maximal 50.000,- € pro Wohneinheit bei einer Sanierung durch Einzelmaßnahmen<br />
- Zinssatz für Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 1,41 / 1,76 / 2,12 % effektiv (Laufzeit 10 / 20 / 30 Jahre)<br />
- Zinssatz für Sanierung durch Einzelmaßnahmen 2,47 / 2,83 / 3,09 % effektiv (Laufzeit 10 / 20 / 30 Jahre)<br />
- Kreditlaufzeit bis zu 10 / 20 / 30 Jahre, Tilgungsfreijahre 1-2 / 1-3 / 1-5<br />
- Zinsbindung 10 Jahre, danach unterbreitet die KfW der durchleitenden Bank ein Prolongationsangebot.<br />
- Auszahlung 100 %<br />
2. Tilgungszuschuss (Maßnahmen A)<br />
- Tilgungszuschuss von 15 % des Zusagebetrages, bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 85<br />
- Tilgungszuschuss von 12,5 % des Zusagebetrages, bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 100<br />
- Tilgungszuschuss von 7,5 % des Zusagebetrages, bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 115<br />
- Tilgungszuschuss von 5 % des Zusagebetrages, bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 130</p>
<p>Förderbedingungen:<br />
- Nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser.<br />
- Zur Durchführung der Maßnahmen ist ein Fachunternehmen des Bauhandwerks zu beauftragen.<br />
- Es müssen die technischen Mindestvoraussetzungen des Programms eingehalten werden.<br />
- Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus sind die Maßnahmen sowie das angestrebte energetische Niveau mit Antragstellung durch einen Sachverständigen (z.B. Energieberater www.den-ev.de) zu bestätigen.<br />
- Sofern eine Baubegleitung durch einen Sachverständigen erfolgt, kann diese durch einen ergänzenden Zuschuss gefördert werden (Förderprogramm &#8220;KfW-Energieeffizient sanieren &#8211; Sonderförderung&#8221;).<br />
- Für die Sanierung durch Einzelmaßnahmen wird die Durchführung einer Energieberatung durch einen Sachverständigen empfohlen. Dies wird ggf. im Rahmen des Förderprogramms &#8220;Energiesparberatung Vor-Ort&#8221; gefördert.<br />
- Förderfähige Investitionskosten sind die durch die energetische Maßnahme unmittelbar bedingten Kosten, einschließlich der Beratungs- und Planungsleistungen sowie die Kosten notwendiger Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung erforderlich sind (z.B. Fensterbänke, Prüfung der Luftdichtheit etc.).</p>
<p><strong>Erneuerbare-Energien-Gesetz &#8211; EEG 2009 </strong><br />
Stand: 13.01.2010<br />
Antragsstellung:<br />
Die Antragstellung erfolgt bei den eiligen Stadtwerken oder Energieversorgungsunternehmen.<br />
Antragsberechtigte:<br />
Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung<br />
Förderung:<br />
Gefördert wird die Erzeugung und Netzeinspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien.</p>
<p>Art und Höhe der Förderung (Inbetriebnahme der Anlage in 2010):<br />
1. Strom aus solarer Strahlungsenergie Freiflächenanlagen<br />
- Freiflächenanlagen (und sonstige Anlagen) Vergütung von 28,43 Cent/kWh</p>
<p>2. Strom aus solarer Strahlungsenergie für Anlagen an oder auf Gebäuden oder einer Lärmschutzwand<br />
- Anlagen bis 30 kW Vergütung von 39,14 Cent/kWh<br />
- Anlagen bis 100 kW Vergütung von 37,23 Cent/kWh<br />
- Anlagen bis 1 MW Vergütung von 35,23 Cent/kWh<br />
- Anlagen ab 1 MW 29,37 Cent/kWh</p>
<p>3. Strom aus solarer Strahlungsenergie bei Selbstnutzung des Stroms<br />
- Anlagen bis 30 kW Vergütung von 22,76 Cent/kWh</p>
<p>Förderbedingungen:<br />
- Die Vergütungen sind für die Dauer von 20 Jahren zzgl. des Inbetriebnahmejahres zu zahlen.<br />
- Die Netzbetreiber sind verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien unverzüglich vorrangig an ihr Netz anzuschließen, den gesamten Strom aus diesen Anlagen vorrangig abzunehmen und den eingespeisten Strom zu vergüten.<br />
- Netzbetreiber sind verpflichtet auf Verlangen der Einspeisewilligen ihre Netze unverzüglich entsprechend dem Stand der Technik zu optimieren und auszubauen um die Abnahme sicherzustellen.<br />
- Die Kosten für den Netzanschluss und die Kosten für die Messeinrichtungen zur Erfassung des gelieferten Stroms tragen die Anlagenbetreiber.</p>
<p><strong>BAFA &#8211; Energiesparberatung &#8211; &#8220;Vor-Ort-Beratung&#8221; </strong><br />
Stand: 06.01.2010<br />
Kumulierbarkeit: Die Beratung darf nicht zusätzlich ganz oder teilweise aus anderen öffentlichen Mitteln finanziert werden.<br />
Antragsteller:<br />
- Energieberater (PLAN-T)</p>
<p>Zuwendungsberechtigte:<br />
Gebäudeeigentümer und Mieter/Pächter mit schriftlicher Erlaubnis des Eigentümers:<br />
- natürliche Personen,<br />
- rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Wohnungswirtschaft sowie Betriebe des Agrarbereichs,<br />
- juristische Personen und sonstige Einrichtungen, sofern diese gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen,<br />
- Wohnungseigentümer nur dann, wenn sich die Beratung auf das gesamte Gebäude bezieht und die Eigentümergemeinschaft einverstanden ist. </p>
<p>Förderung:<br />
Gefördert wird eine Energieberatung, die sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz, die Wärmeerzeugung/-verteilung, die Warmwasserbereitung und die Nutzung erneuerbarer Energien bezieht. Die Beratung erfolgt durch Begehung des Gebäudes und Übergabe und Erläuterung eines schriftlichen Beratungsberichtes. Die Ausstellung eines Energieausweise im Zusammenhang mit der Vor-Ort-Beratung ist möglich.</p>
<p>Art und Höhe der Förderung:<br />
1. Zuschuss von 300,- € für Ein- und Zweifamilienhäuser<br />
2. Zuschuss von 360,- € für Mehrfamilienhäuser mit mindestens 3 Wohneinheiten<br />
3. Bonus von 25,- € pro Thermogramm für die Integration thermografischer Untersuchungen, maximal 100,- €<br />
4. Bonus von 100,- € für die Integration einer Luftdichtheitsprüfung (Blower-Door-Test)<br />
5. Bonus von 50,- € für die Integration von Hinweisen und Empfehlungen zur Stromeinsparung.<br />
6. Die Boni können parallel in Anspruch genommen werden, (Ausnahme: Bonus 3. oder 4. kann in Anspruch genommen werden)<br />
7. Maximaler Zuschussbetrag inkl. Boni bis zu 50 % der Beratungskosten.<br />
(Kosten: 750,- Beratung inkl. Bericht abzgl 300,-, Zahlbetrag 450,- €, günstiger ist ein normaler Beratungsbericht, den ich für etwa 300-400€ (inkl. MwSt.) erstelle in geringerem Umfang, mit allen wichtigen Bestandteilen für Ijhre entspr. Sanierungsmaßnahmen)<br />
Förderbedingungen:<br />
- Die Antragstellung erfolgt durch den ausführenden Energieberater. Als Berater sind antragsberechtigt: 1. Ingenieure und Architekten, die durch ihre berufliche Tätigkeit oder Fortbildungsmaßnahmen die für eine Energieberatung notwendigen Fachkenntnisse erworben haben, 2. Absolventen der Lehrgänge der Handwerkskammern zum geprüften &#8220;Gebäudeenergieberater (HWK)&#8221;, 3. Absolventen geeigneter Ausbildungskurse, deren Mindestinhalte und Eingangsvoraussetzungen von der Bewilligungsbehörde festgelegt werden.</p>
<p>- Der Bauantrag für das Gebäude muss bis zum 31.12.1994 gestellt worden sein und die Gebäudehülle darf anschließend nicht zu mehr als 50 % durch Anbau oder Aufstockung verändert worden sein.<br />
- Das Gebäude muss ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein oder derzeit zu mehr als 50 % der Gebäudefläche zu Wohnzwecken genutzt werden.</p>
<p>Nähere Informationen zur &#8220;Vor-Ort-Beratung&#8221; sowie die Vermittlung eines unabhängigen Energieberaters aus Ihrer Region erhalten Sie beim Deutsche Energieberater Netzwerk DEN e.V. unter www.DEN-EV.de</p>
<p><strong>BAFA &#8211; Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt </strong><br />
Stand: 06.01.2010<br />
Kumulierbarkeit: Kumulierbar mit anderen Förderprogrammen. Die Gesamtförderung darf das Zweifache des nach diesen Richtlinien gewährten Förderbetrages nicht überschreiten.<br />
Antragsberechtigte:<br />
- Privatpersonen<br />
- freiberuflich Tätige<br />
- Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände<br />
- Unternehmen, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind und die gleichzeitig die KMU-Schwellenwerte unterschreiten<br />
- gemeinnützige Organisationen<br />
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU)</p>
<p>Nicht antragsberechtigt:<br />
- Hersteller förderfähiger Anlagen oder deren Komponenten<br />
- der Bund, die Bundesländer sowie deren Einrichtungen<br />
Förderung:<br />
Gefördert wird die Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.</p>
<p>I. Solarkollektoranlagen<br />
1. Basisförderung<br />
a) Zuschuss für die Erstinstallation von Solaranlagen zur Warmwasserbereitung 60,- € je m² Kollektorfläche (Anlagen bis 40 m² Kollektorfläche), mindestens 410,- € je Anlage.<br />
b) Zuschuss für die Erstinstallation von Solaranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, zur solaren Kälteerzeugung oder zur Bereitstellung von Prozesswärme 105,- € je m² (Anlagen bis 40 m² Kollektorfläche).<br />
c) Zuschuss für die Erstinstallation von Solaranlagen von mehr als 40 m² Kollektorfläche auf Ein- und Zweifamilienhäusern zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung (Pufferspeicher mind. 100 l je m² Kollektorfläche) für die ersten 40 m² Kollektorfläche 105,- € je m² (= 4.200,- €). Für die darüber hinaus errichtete Kollektorfläche Zuschuss von 45,- € je m².<br />
d) Zuschuss für die Erweiterung von Solaranlagen um bis zu 40 m² 45,- € je zusätzlich installiertem m².<br />
2. Innovationsförderung<br />
- Zuschuss von 210,- € je m² Kollektorfläche für die Erstinstallation von großen Solaranlagen (20 bis 40 m²) für Wohngebäude mit mind. 3 Wohneinheiten, für Nichtwohngebäude mit mind. 500 m² Nutzfläche, zur Bereitstellung von Prozesswärme oder zur solaren Kälteerzeugung. Die Anlagen müssen besondere Qualitätsanforderungen erfüllen.<br />
- Bei Gewährung der Innovationsförderung können keine weiteren Boni gewährt werden.<br />
3. Anlagen in Neubauten<br />
- Bei in Neubauten errichteten Anlagen wird die Basisförderung a)-c) und die Innovationsförderung um 25 % reduziert. Dies gilt nicht für Anlagen zur Erzeugung von Prozesswärme.</p>
<p>II. Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse<br />
1. Basisförderung<br />
a) Automatisch beschickte Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse (5 bis 100 kW) zur Wärmeerzeugung, mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung:<br />
- Zuschuss von 500,- € je Anlage für Pelletöfen (Warmluftgeräte) von 5 bis 100 kW<br />
- Zuschuss von 36,- € je kW, mindestens 1.000,- € für Pelletöfen mit Wassertasche<br />
- Zuschuss von 36,- € je kW, mindestens 2.000,- € für Pelletkessel<br />
- Zuschuss von 36,- € je kW, mindestens 2.500,- € für Pelletkessel mit neu errichtetem Pufferspeicher (mind. 30 l/kW)<br />
- Zuschuss pauschal 1.000,- € für Holzhackschnitzel-Anlagen (Pufferspeicher mind. 30 l/kW)<br />
b) Zuschuss für Scheitholzvergaserkessel (15 bis 50 kW) 1.125,- € je Anlage<br />
2. Anlagen in Neubauten<br />
- Bei in Neubauten errichteten Anlagen wird die Basisförderung um 25 % reduziert.<br />
3. Innovationsförderung<br />
- Zuschuss pauschal 500,- € je Biomasseanlage, für sekundäre Bauteile, die im Abgasweg zur Steigerung des Wärmeertrages durch Abgaskondensation eingebaut werden (&#8220;Brennwertnutzung&#8221;).<br />
- Zuschuss pauschal 500,- € je Biomasseanlage, wenn ein kondensierter Abgaswärmetauscher/-wäscher bereits integriert ist (&#8220;Brennwertnutzung&#8221;).<br />
- Zuschuss pauschal 500,- € je Biomasseanlage, für Anlagen zur sekundären Abscheidung der im Abgas enthaltenen Partikel (nicht förderfähig sind Fliehkraftabscheider).</p>
<p>III. Effiziente Wärmepumpen<br />
1. Basisförderung<br />
a) Wärmepumpen in Neubauten<br />
- Zuschuss von 10,- € je m² Wohnfläche bzw. beheizter Nutzfläche bei Nichtwohngebäuden, maximal 2.000,- € je Wohneinheit (maximal 10 % der Nettoinvestitionskosten bei Wohngebäuden ab 2 Wohneinheiten und bei Nichtwohngebäuden).<br />
- Luft/Wasserwärmepumpen: Zuschuss von 5,- € je m² Wohnfläche bzw. beheizter Nutzfläche bei Nichtwohngebäuden, maximal 850,- € je Wohneinheit (maximal 8 % der Nettoinvestitionskosten bei Wohngebäuden ab 2 Wohneinheiten und bei Nichtwohngebäuden).<br />
- Für Anlagen in neu errichteten Gebäuden, für die ein Bauantrag nach dem 31.12.2008 gestellt wurde, werden diese Fördersätze um 25 % reduziert.<br />
b) Wärmepumpen im Gebäudebestand<br />
- Zuschuss von 20,- € je m² Wohnfläche bzw. beheizter Nutzfläche bei Nichtwohngebäuden, maximal 3.000,- € je Wohneinheit (maximal 15 % der Nettoinvestitionskosten bei Wohngebäuden ab 2 Wohneinheiten und bei Nichtwohngebäuden).<br />
- Luft/Wasserwärmepumpen: Zuschuss von 10,- € je m² Wohnfläche bzw. beheizter Nutzfläche bei Nichtwohngebäuden, maximal 1.500,- € je Wohneinheit (maximal 10 % der Nettoinvestitionskosten bei Wohngebäuden ab 2 Wohneinheiten und bei Nichtwohngebäuden).<br />
2. Innovationsförderung (nicht mit dem Kombinationsbonus kombinierbar)<br />
- Erhöhung der Fördersätze und Fördergrenzen um 50 % der Basisförderung für Wärmepumpen mit einer Arbeitszahl von mindestens 4,7 (in Neubauten) bzw. 4,5 (im Gebäudebestand)</p>
<p>IV. Bonusförderung (zusätzlich zur Basisförderung)<br />
- Kombinationsbonus von 750,- € wenn zur Erstinstallation einer Solaranlage gleichzeitig ein Biomassekessel oder eine effiziente Wärmepumpe installiert wird. Nicht kombinierbar mit dem Effizienzbonus.<br />
- Effizienzbonus bis zum 2 fachen der Basisförderung für Solaranlagen (1b und 1c), Biomasseanlagen und Wärmepumpen, wenn die Anlage in besonders effizienten Gebäuden mit geringem Primärenergiebedarf eingebaut wird und dadurch eine geringere Kostenersparnis an fossilen Energien erzielt werden kann. (Nicht kombinierbar mit dem Kombinationsbonus).<br />
- Bonus für besonders effiziente Solarkollektorpumpen von 50,- € pro Pumpe.<br />
- Bonus für besonders effiziente Umwälzpumpen von 200,- € pro Heizanlage.</p>
<p>Förderbedingungen:<br />
- Für die Basisförderung, ggf. mit Bonusförderung ist der Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage beim BAFA zu stellen.<br />
- Anträge von Unternehmen und freiberuflichen Antragstellern sind ab dem 01.10.2009 vor Vorhabensbeginn zu stellen.<br />
- Für die Innovationsförderung muss der Antrag vor Vorhabensbeginn gestellt werden (Ausnahme Innovationsförderung für Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse).<br />
- Die geförderten Anlagen sind mindestens 7 Jahre zweckentsprechend zu betreiben.<br />
- Solaranlagen mit Kollektoren ohne transparente Abdeckung auf der Frontseite sind nicht förderfähig (z.B. Schwimmbadabsorber). Luftgeführte Pelletöfen werden nicht gefördert.</p>
<p><strong>Steuerbonus für Handwerksleistungen </strong><br />
Stand: 20.01.2010<br />
Kumulierbarkeit: Nicht kumulierbar mit dem KfW-Programm &#8220;Energieeffizient sanieren&#8221;. Kumulierbar mit anderen Förderprogrammen. Zusätzlich kann der Steuerbonus für allgemeine sonstige haushaltsnahe Dienstleistungen (Reinigung der Wohnung, Pflege von Angehörigen) in Anspruch genommen werden.<br />
Antragsberechtigte:<br />
- Private Haushalte (Mieter und Eigentümer)<br />
- Wohnungseigentümergemeinschaften<br />
Förderung:<br />
Gefördert werden handwerkliche Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten am bestehenden Gebäude, in der Wohnung und auf dem Grundstück, z.B. Tapezierer-, Maler-, Fliesenleger-, Sanitär-, Elektriker-, Maurer-, Trockenbau-, Garten- und Wegebauarbeiten. </p>
<p>Art und Höhe der Förderung:<br />
- 20 % der Kosten von bis zu 6.000,- € für Handwerksarbeiten können von der Steuerschuld abgezogen werden, also bis zu<br />
- maximal 1.200,- € pro Jahr und Haushalt</p>
<p>Förderbedingungen:<br />
- Die steuerliche Förderung umfasst allein die Arbeitskosten. Materialkosten werden nicht berücksichtigt.<br />
- Die Aufwendungen müssen mit einer Handwerkerrechnung mit ausgewiesener MWSt. und einem Zahlungsbeleg auf das Konto des Dienstleistungserbringers nachgewiesen werden. Barzahlungen sind nicht begünstigt.<br />
- Bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden und z.B. aus beruflichen Gründen zwei Haushalte führen, wird der Steuerbonus nur einmal bis zu 1.200,- € gewährt.<br />
- Der Steuerbonus kann nicht geltend gemacht werden, wenn die Handwerkerleistungen bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses geltend gemacht werden.</p>
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		<title>Neubau</title>
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		<pubDate>Sat, 13 Feb 2010 21:28:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wir unterstützen Sie bei der Planung, Ausführung und Überwachung Ihres Neubau-Vorhabens.

Was spricht für ein sogenanntes Architektenhaus?

keine Lösungen von der Stange
weitgehende Gestaltungsfreiheit
keine Vorgaben für Einrichtungen, Zahl und Anordnung der Steckdosen, Gebäudetechnik
eigene Auswahl der ausführenden Firmen

Wir planen für Sie ein Wunschhaus, individuell und nach Ihren Bedürfnissen angepasst, welches Sie nur einmal im Leben bauen.
]]></description>
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<h2>Was spricht für ein sogenanntes Architektenhaus?</h2>
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<li>keine Lösungen von der Stange</li>
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<li>keine Vorgaben für Einrichtungen, Zahl und Anordnung der Steckdosen, Gebäudetechnik</li>
<li>eigene Auswahl der ausführenden Firmen</li>
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<p>Wir planen für Sie ein Wunschhaus, individuell und nach Ihren Bedürfnissen angepasst, welches Sie nur einmal im Leben bauen.</p>
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